Arag Zahnzusatzversicherung -Tarif ARAG Z100
ARAG Z100 ist ein Premium Tarif für höchste Anforderungen anspruchsvoller Patienten im Bereich der Zahnzusatzversicherung. Für professionelle Zahnreinigung leistet der Tarif sogar bis zu 4 mal jährlich. Für hochwertigen Zahnersatz werden 80 % der Kosten übernommen, mit dem Alleinstellungsmerkmal über den 3,5 fachen Satz der GOZ hinaus. ARAG Z100 ist einer der wenigen Tarife, die auch in der Kieferorthopädie 80 % leisten. Weiterhin positiv ist, dass es Summenbegrenzungen nur in den ersten zwei Jahren gibt.
Testergebisse für die ARAG Zahnzusatzversicherung aus Stiftung Warentest und Co.:

Leistungen der ARAG Zahnzusatzversicherung:
| Zahnersatz | Die Leistungen gelten für medizinisch notwendige Maßnahmen, für Neuanfertigungen oder Reparaturen des vorhandenen Zahnersatzes. | |
Implantat | 80 % wird erstattet, auf privatärztlichem Niveau über den 3,5 fachen Satz hinaus. keine Begrenzung der Implantat-Anzahl pro Kiefer und keine Begrenzung der Materialkosten | |
| Knochenaufbau | Ja, im Rahmen einer folgenden Implantationsmaßnahme wird geleistet | |
| Funktionsanalyse | Ja, im Rahmen einer Zahnersatzmaßnahme wird geleistet | |
| Inlay | 80 % wird erstattet, auf privatärztlichem Niveau über den 3,5 fachen Satz hinaus. keine Begrenzung der Inlay-Anzahl pro Kiefer und keine Begrenzung der Materialkosten | |
| Zahnbehandlung | ARAG Z100 bietet sehr gute Leistung im Bereich der Zahnbehandlung | |
| Professionelle Zahnreinigung (PZR) | 100 % wird erstattet, pro Kalenderjahr können 4 Termine für Zahnprophylaxe wahrgenommen werden, die auf privatärztlichem Niveau auch über den 3,5 fachen Satz der GOZ abgerechnet werden können. | |
| Kunststoffüllung | 100 % wird erstattet, auf privatärztlichem Niveau über den 3,5 fachen Satz hinaus. | |
| Parodontose | 100 % wird erstattet, auf privatärztlichem Niveau über den 3,5 fachen Satz hinaus. | |
| Kieferorthopädie | 80 % Erstattung bei einer medizinisch notwendigen kieferorthopädischen Behandlung ohne Leistungsanspruch gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung (KIG 1 und 2). Keine Leistungen bei Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren wenn die gesetzliche Krankenversicherung leistet (KIG 3 bis 5) | |
| Leistungsfähigkeit | Leistungsbegrenzung | Ab dem 3. Jahr unbegrenzte Tarifleistung: Im ersten Jahr ist die Versicherungsleistung auf 500 € und in den ersten beiden Jahren auf 1.000 € begrenzt. |
| Wartezeiten | 8 Monate für Zahnersatz | |
| Zusatzleistung | Bis zu 4 fehlend, nicht ersetzte Zähne können mit einem Beitragszuschlag von 10% je fehlenden Zahn mitversichert werden | |

