Ihr  Weg zur passenden Zahnzusatzversicherung

Der folgende Ratgeber soll Ihnen eine Hilfe sein das für Sie persönlich am besten passende Angebot,  aus dem unübersichtlichen  Tarifdschungel mit weit über einhundert  Zahnzusatzversicherungen am Markt, zu finden.
Vorausgesetz wird an dieser Stelle, es gehe nicht mehr darum ob der Abschluss einer privaten Zahnzusatzversicherung sinnvoll ist oder nicht. Sondern darum welcher Tarif der individuell beste für einen selbst ist.
Anhand weniger Unterschiede ist trotz der Angebotsfülle schnell die Spreu vom Weizen zu trennen.

Festlegung der Leistungsbereiche
Zu Beginn stellt sich die Frage in welchen Bereichen der Wunschtarif hauptsächlich leisten muss. Unterschieden werden hier vor allem die Bereiche Zahnersatz, Prophylaxe, Zahnbehandlung und Kieferorthopädie.
Die horrenden Zuzahlungen beim Zahnersatz sind seit der Einführung der befundbezogenen Festzuschüsse im Jahr 2005 für jeden Erwachsenen ein ernstzunehmendes Thema. Bei Kindern und Jugendlichen stehen demgegenüber eher Leistungen für Prophylaxe  und Kieferorthopädie im Vordergrund.

Erstattungssätze
Sind die Prioritäten innerhalb der 4 Leistungsbereiche gesetzt, sollte das Augenmerk darauf gerichtet werden für Was genau und in welcher Höhe geleistet wird.  
Die Erstattungshöhen werden in den Leistungsbeschreibungen der Versicherer zwar meist bereichsspezifisch dafür aber in Prozentsätzen angegeben.  Und hier liegt der Hase im Pfeffer!  Worauf beziehen sich diese Prozentsätze eigentlich? Es gilt darauf zu achten, dass sich die Prozentsätze auf den gesamten Rechnungsbetrag, inklusive privatärztlicher Rechnungsbestandteile beziehen und nicht etwa auf den Festzuschuss der gesetzlichen Kassen.  Erstaunlich ist, dass bereits 50% bezogen auf den Rechnungsbetrag in den meisten Fällen mehr Erstattung bedeuten als 100% bei der gesetzlichen Regelversorgung, was einer Verdoppelung des Festzuschusses gleichkommt.
Empfehlenswert sind jedoch erst Tarife ab einer prozentualen Erstattung von 80% bezogen auf die Gesamtrechnung. Denn eine geringere Erstattung wird Sie auch mit Zusatzversicherung abhalten die bestmögliche Versorgung in Anspruch zu nehmen.  Werfen Sie dazu einen Blick auf unsere Erstattungsbeispiele und entscheiden Sie selbst bis zu welcher Höhe des Eigenanteils Sie ein Implantat samt Keramik-Krone einer Brückenversorgung vorziehen würden.

Leistungsgrenzen
Achten sie auch darauf, dass der Tarif unabhängig von Vorleistungen der gesetzlichen Kassen leistet, privatärztliche Rechnungsanteile im Rahmen der GOZ zumindest bis zum 3,5fachen Satz übernimmt und spätestens ab dem dritten Versicherungsjahr sollten eventuelle Summenbegrenzungen gänzlich entfallen oder dann zumindest oberhalb von 4000,- Euro liegen.

Informationen zu den Zahnzusatz-Tarifen:

Zahnzusatzversicherung in der Presse:

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