Zahnersatz
Als Zahnersatz bezeichnet man den Ersatz oder die Ergänzung des natürlichen Gebisses oder einzelner Zähne durch künstliche Prothesen. Nebst der Wiederherstellung der Kaufunktion spielen beim Zahnersatz ästhetische Faktoren eine immer größere Rolle. Unter dem Begriff Zahnersatz werden verschiedene zahnmedizinischen Leistungen zusammengefasst. Dazu gehören Zahnkronen, Teilkronen, Zahnbrücken, Zahnprothesen, Stiftzähne sowie Implantate. Man unterscheidet zwischen festsitzenden und herausnehmbaren Zahnersatz. Die Auswahl der zu verwendenden Materialien ist groß. Gängig sind Gold, Keramik und Kunststoff. Reparaturen, funktionstherapeutische und funktionsanalytische Leistungen wie auch implantologische Leistungen, als da wären Diagnostik (implatatbezogene Analyse, Röntgenaufnahmen , Röntgenschablonen), Implantation, Freilegung des Implantates sowie alle mit der Implatation bedingten aufbauenden Maßnahmen von Weichgewebe und Knochen stehen in engem Zusammenhang mit Zahnersatz. Seit dem 01.01.2005 leisten die gesetzlichen Krankenversicherungen beim Zahnersatz nur noch Festzuschüsse. Die Hälfte der für die Regelversorgung anfallenden Kosten wird übernommen, inkl. Boni steigt der Zuschuss bestenfalls auf 65%. Wer eine Behandlung über der reinen medizinischen Notwendigkeit wünscht muss mit weitaus höheren eigenen Zuzahlungen rechnen. Ratsam ist deshalb der rechtzeitige Abschluss einer leistungsstarken privaten Zahnzusatzversicherung. Einen Vergleich der aktuellen Testsieger finden Sie unter folgendem Link: Zahnzusatzversicherungen im Vergleich
