Zahn-Brücke
Spricht man von einer Brücke, ist damit ein von angrenzenden Zähnen getragener Zahnersatz gemeint. Die Brücke wird über sogenannte Anker an den benachbarten Zähnen befestigt. Dazwischen sitzen die sogenannten Brückenzwischenglieder, welche als Prothesen für die zu ersetzenden Zähne dienen. Die Stabilität des Zahnersatzes wird dabei ausschließlich durch die Pfeilerzähne gewährleistet. Hierzu werden mindestens zwei Zähne benötigt. Als Pfeiler dienen entweder natürliche Zähne oder eigens gesetzte Zahnimplantate. Eine gute Kaufunktion wird dadurch gewährleistet, dass der Kaudruck über die Wurzeln der Pfeilerzähne in den Kieferknochen geleitet wird. Dadurch wird der Kieferknochen weiterhin stimuliert und dem Knochenabbau vorgebeugt. Bei zahnfleischgelagerten Prothesen lastet dagegen der Kaudruck allein auf dem Zahnfleisch. Im Laufe der Zeit baut sich bei dieser Variante der Kieferknochen unwiederbringlich ab. In den häufigsten Fällen werden Zahnbrücken aus Edelmetall gefertigt und aus ästhetischen Gründen mit einer zahnfarbenen Keramikschicht überzogen. Man beachte, dass solche Verblendungen nur im Sichtbereich unter die Regelversorgung fallen. Vollständig aus Keramik gefertigte Brückenkonstruktionen ermöglichen besonders ansprechende Ergebnisse und höchste Bioverträglichkeit. Hierbei wird die gesamte Zahnbrücke aus einem massiven Keramikblock herausgefräst. Die im Rahmen der Regelversorgung kalkulierten Kosten für Zahnbrücken finden Sie unter der Rubrik Festzuschüsse. Dies soll nur einer groben Orientierung dienen da sich Patienten in der Praxis nur äußerst selten für eine reine Regelversorgung entscheiden. Die gängigen Kosten liegen weitaus darüber. Abhilfe schafft hier der Abschluss einer leistungsstarken Zahnzusatzversicherung.
