Wurzelbehandlung

Die häufigste Ursache einer Entzündung der Zahnwurzel ist Karies. Wird die Karies nicht rechtzeitig behandelt dringt diese tiefer in den Zahn ein und führt zu einer bakteriellen Entzündung der Zahnwurzel. In diesem meist schmerzhaftem Stadium bleiben nur noch zwei Möglichkeiten. Entweder wird der erkrankte Zahn gezogen oder es wird eine Wurzelkanalbehandlung durchgeführt. Ziel der Behandlung ist es den Zahn zu erhalten. Bei der Wurzelkanalbehandlung verschafft sich der Zahnarzt Zugang zu den Wurzelkanälen. Die Karies und die infizierte Pulpa, Weichgewebe im Zahninnern, werden entfernt. Der Zahn wird innen gründlich gereinigt und die entstandenen Hohlräume werden anschließend aufgefüllt und versiegelt. Die Kosten einer Wurzelbehandlung werden nur noch in bestimmten Fällen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, beispielsweise wenn der betroffene Zahn teil einer ununterbrochenen Reihe natürlicher Zähne ist oder Pfeilerzahn einer bereits existenten Zahnbrücke. Auch im Falle einer Revision, sprich die zu erst durchgeführte Wurzelbehandlung brachte nicht den gewünschten Erfolg, werden die Kosten der Folgebehandlung nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Hinzu kommt das der Zahn nicht mehr über die Wurzel mit Nährstoffen versorgt werden kann und mit der Zeit spröde und brüchig wird. Außerdem kommt es zu unschönen Verdunkelungen. Für Stabilität und glänzendes Aussehen sollte der Zahn nach einer Wurzelbehandlung mit einer Krone oder einem Inlay versorgt werden, wodurch weiter Kosten für den Patienten entstehen. Um diese hohen Kosten zu vermeiden sollte über einen rechtzeitigen Abschluss einer geeigneten Zahnzusatzversicherung nachgedacht werden. Die Testsieger im Bereich Zahnbehandlung und Zahnersatz finden Sie hier: Zahnzusatzversicherung

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