Regelversorgung

Mit Regelversorgung ist eine absolute Grundversorgung gemeint. Besonders im Bereich der Zahnmedizin leisten die gesetzlichen Krankenversicherungsträger nur noch für Behandlungen die aus medizinischer Sicht notwendig sind und noch viel wichtiger auch kostengünstig durchgeführt werden können. Hierbei wird nicht darauf geachtet ob schonende Alternativen zu Verfügung stünden. Ästhetische Beweggründe bleiben völlig außen vor.

Zur Verdeutlichung möchten wir an dieser Stelle zwei in der Praxis häufig auftretende Fälle als Beispiele anführen. Zum einen den Befund "zahnbegrenzte Einzelzahnlücke", d.h. in einer geschlossenen Zahnreihe gilt es einen fehlenden Zahn zu ersetzen. Die Regelversorgung sieht hier eine Brücke als Zahnersatz vor. Die Bezeichnung Brücke rührt jedoch daher, dass der im Labor gefertigte Zahnersatz an den beiden angrenzenden Zähnen befestigt werden muss. Um Stabilität zu gewährleisten müssen die so genannten Ankerzähne angeschliffen und somit in Mitleidenschaft gezogen werden. Die Alternative wäre ein Implantat. Eine implantologische Versorgung zeichnet sich dadurch aus, dass der Zahnersatz im Kiefer verankert wird und keine umliegenden Zähne geschädigt werden müssen. Die Kosten für ein Implantat übersteigen die einer Brückenversorgung jedoch deutlich. Der Festzuschuss der Kasse orientiert sich derweil an der billigen Brückenlösung und bleibt deshalb in seiner Erstattungshöhe konstant. Zum anderen Bedarf es einer Krone auf dem ersten großen oberen Backenzahn. Die vorgesehene Regelleistung ist eine Metallkrone (Vollgusskrone). Problematisch ist nur, dass eine solche Krone dunkel metallisch schimmert. Da es sich hierbei nicht um einen Frontzahn sondern um einen Backenzahn handelt werden die Kosten für eine zahnfarbene Verblendung nicht übernommen. Eine Verblendkrone gilt als Zusatzleistung, d.h. die Mehrkosten müssen privat abgerechnet werden.

Wer eine ästhetische, schonende und qualitativ hochwertige Versorgung wünscht aber die Kosten dafür scheut sollte den Abschluss einer leistungsstarken Zahnzusatzversicherung in Erwägung ziehen. Die besten Tarife erstatten inklusive der Leistung der gesetzlichen Krankenkasse 80% bis 90% der Gesamtkosten auch bei hochwertiger Versorgung. Liegen die Kosten für ein Implantat beispielsweise bei 1600 Euro und der Festzuschuss der Kasse bei 400 Euro, werden zusätzlich 880 Euro vom Versicherer erstattet. Anstatt auf 1200 Euro Kosten sitzen zu bleiben reduziert sich der Eigenanteil auf 320 Euro.

Eine genaue Auflistung der Kosten bei Regelversorgung für diverse Befunde und die Höhe der Festzuschüsse finden Sie durch klicken auf den folgenden Link: Kosten Zahnersatz Regelversorgung

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