IGEL - individuelle Gesundheitsleistung

Die Abkürzung IGEL steht für individuelle Gesundheitsleistung. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) bezeichnet damit ärztliche Leistungen, die zwar oft medizinisch sinnvoll und nützlich sein können, jedoch nicht Bestandteil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen sind. Bei Zahnärzten zählt beispielsweise die professionelle Zahnreinigung, eine der wichtigsten Bestandteile der Prophylaxe, zu den individuellen Gesundheitsleistungen. Auf Patientenwunsch können diese Leistungen erbracht werden, es besteht jedoch kein Erstattungsanspruch gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung. Die anfallenden Kosten sind vom Patienten selbst zu tragen, da zwischen Arzt und Patient ein privates Behandlungsverhältnis entsteht. Die Kosten für IGeLeistungen dürfen nicht willkürlich festgesetzt werden, sondern müssen sich an der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) oder der amtlichen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) orientieren. Sollte es für eine Behandlung keine GOÄ- bzw. GOZ-Ziffer geben wird die Höhe der Vergütung an vergleichbaren Leistungen gemessen. Spricht man vom Höchstsatz der GOZ ist der 3,5 fache Satz gemeint. Die besten Zahnzusatzversicherungstarife leisten bis zu diesen Höchstsätzen oder gar darüber hinaus. Weitere Informationen zu den aktuellen Testsiegern im Zahnbereich finden Sie bei: Zahnzusatzversicherung Vergleich

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